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Elektroversorgung

Die Gemeinde Büetigen versorgt die Haushalte und das Gewerbe mit ökologisch erzeugtem Strom (Wasser / Sonne). Die geltenden Stromtarife finden Sie weiter unten in den Dokumenten.

Strom ablesen

Für eine Zählerablesung wegen eines Umzugs oder eines Wegzugs wenden Sie sich min. 10 Tage vor dem gewünschten Termin bei der Finanzverwaltung Büetigen.

Wiederkehrende Gebühren

Die Finanzverwaltung stellt jeweils im April, Juli und Oktober eine Akontorechnung (1/4 der Vorjahresrechnung). Im Dezember werden sämtliche Zähler abgelesen und im folgenden Januar die Schlussabrechnung für die Gebühren gestellt. Eine Übersicht über die gültigen Tarife finden Sie in den Dokumenten.

Anschlussgebühren

Die Anschlussgebühren richten sich nach dem Elektroversorgungsreglement. Eine Übersicht finden Sie in den Dokumenten.

PV Anlagen

Die Gemeinde Büetigen vergütet den Strom aus privaten erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, sofern der Stromproduzent für seinen produzierten Strom nicht anderweitig entschädigt wird.

Der Strom aus einer privaten erneuerbaren Energieerzeugungsanlage wird in der Höhe des gültigen Energietarifs vergütet (2024: Rp. 23.13/kWh).

Zusätzlich erhält der Stromproduzent eine Entschädigung "Förderung Solarstrom" pro kWh des eigenen Bezugs (2024: Rp. 10.62/kWh).

Die Gemeinde richtet keine zusätzlichen Entschädigungen für Energieerzeugungsanlagen aus.

Hinweis:

Aufgrund der Auslastung der Gebietserschliessungen werden die Einwohner gebeten, frühzeitig ihre PV-Anschlussgesuche zur Prüfung einzureichen.

Nützliche Links:

www.swissolar.ch

www.solarplattformseeland.ch

www.energybox.ch

www.energieberatung-seeland.ch

www.pronovo.ch

Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.

Herkunftsnachweise

Als Energieanlagebetreiber ist die Gemeinde Büetigen dazu verpflichtet, die Herkunft ihres Stroms zu deklarieren. Dazu kauft sie Herkunftsnachweise (HKN) ein. Der Gemeinderat Büetigen möchte die erneuerbaren Energien weiter fördern und Solarstrom aus Büetigen mit Herkunftsnachweisen deklarieren. Deshalb besteht die Möglichkeit, dass die Solaranlagebetreiber von Büetigen ihre HKN vertraglich der Einwohnergemeinde Büetigen übertragen können. Vergütungssatz 2024: 3.00 Rp./kWh; ab 01.01.2025: 2.00 Rp./kWh


Plug- & Play Anlagen

Bei der Gemeindeverwaltung sind in der letzten Zeit vermehrt Anfragen bezüglich der Installation von Plug & Play Solaranlagen (Photovoltaik-Kleinanlagen für die Steckdose) eingegangen. Daher hat die Gemeindeverwaltung im unten aufgeführten Merkblatt die wichtigsten Anforderungen und Informationen zusammengefasst.

Elektrobeauftragter

Zuständig für Zählerwechsel, Zuleitungen, technische Auskünfte

Elektro Linder AG      
Werkstrasse 36
3250 Lyss

            

Stromkennzeichnung

Mehr Informationen finden Sie unter Stromkennzeichnung.

 

 

Für finanzielle Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung Büetigen gerne zur Verfügung.

 

Dokumente

Name
Plug_Play_Merkblatt.pdf (PDF, 185.08 kB) Download 0 Plug_Play_Merkblatt.pdf
Stromtarif_2024.pdf (PDF, 21.3 kB) Download 1 Stromtarif_2024.pdf
Stromtarif 2025 (PDF, 277.02 kB) Download 2 Stromtarif 2025