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Nichterwerbstätig - Anmeldung

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen:

• vorzeitig Pensionierte

• Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten

• Empfänger und Empfängerinnen von Kranken- und Unfalltaggeldern• Studierende (siehe Merkblatt 2.10 - Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO)

• Weltreisende• ausgesteuerte Arbeitslose

• Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind

• Ehefrauen und Ehemänner von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern

• Versicherte, die zwar erwerbstätig sind, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge jedoch weni-ger als 496 Franken (entspricht einem Bruttojahreseinkommen von 4 701 Franken) betragen.

• Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Bei-träge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weni-ger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50 % der üblichen Arbeits-zeit erwerbstätig ist

 

Weshalb muss ich Beiträge bezahlen? Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Wenn Sie nicht erwerbstätig und noch nicht von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder bei der Zweigstelle anmelden.

Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie unter http://www.akbern.ch und http://www.ahv-iv.info.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Büetigen.

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