Elektroversorgung
Die Gemeinde Büetigen versorgt die Haushalte und das Gewerbe mit ökologisch erzeugtem Strom (Wasser / Sonne). Die geltenden Stromtarife finden Sie weiter unten in den Dokumenten.
Strom ablesen
Für eine Zählerablesung wegen eines Umzugs oder eines Wegzugs wenden Sie sich min. 10 Tage vor dem gewünschten Termin bei der Finanzverwaltung Büetigen.
Wiederkehrende Gebühren
Die Finanzverwaltung stellt jeweils im April, Juli und Oktober eine Akontorechnung (1/4 der Vorjahresrechnung). Im Dezember werden sämtliche Zähler abgelesen und im folgenden Januar die Schlussabrechnung für die Gebühren gestellt. Eine Übersicht über die gültigen Tarife finden Sie in den Dokumenten.
Anschlussgebühren
Die Anschlussgebühren richten sich nach dem Elektroversorgungsreglement. Eine Übersicht finden Sie in den Dokumenten.
PV Anlagen
Die Gemeinde Büetigen vergütet den Strom aus privaten erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, sofern der Stromproduzent für seinen produzierten Strom nicht anderweitig entschädigt wird.
Der Strom aus einer privaten erneuerbaren Energieerzeugungsanlage wird in der Höhe des gültigen Energietarifs vergütet (2024: Rp. 23.13/kWh).
Zusätzlich erhält der Stromproduzent eine Entschädigung "Förderung Solarstrom" pro kWh des eigenen Bezugs (2024: Rp. 10.62/kWh).
Die Gemeinde richtet keine zusätzlichen Entschädigungen für Energieerzeugungsanlagen aus.
Hinweis:
Aufgrund der Auslastung der Gebietserschliessungen werden die Einwohner gebeten, frühzeitig ihre PV-Anschlussgesuche zur Prüfung einzureichen.
Nützliche Links:
www.energieberatung-seeland.ch
Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.
Herkunftsnachweise
Als Energieanlagebetreiber ist die Gemeinde Büetigen dazu verpflichtet, die Herkunft ihres Stroms zu deklarieren. Dazu kauft sie Herkunftsnachweise (HKN) ein. Der Gemeinderat Büetigen möchte die erneuerbaren Energien weiter fördern und Solarstrom aus Büetigen mit Herkunftsnachweisen deklarieren. Deshalb besteht die Möglichkeit, dass die Solaranlagebetreiber von Büetigen ihre HKN vertraglich der Einwohnergemeinde Büetigen übertragen können. Vergütungssatz 2024: 3.00 Rp./kWh; ab 01.01.2025: 2.00 Rp./kWh
Plug- & Play Anlagen
Bei der Gemeindeverwaltung sind in der letzten Zeit vermehrt Anfragen bezüglich der Installation von Plug & Play Solaranlagen (Photovoltaik-Kleinanlagen für die Steckdose) eingegangen. Daher hat die Gemeindeverwaltung im unten aufgeführten Merkblatt die wichtigsten Anforderungen und Informationen zusammengefasst.
Elektrobeauftragter
Zuständig für Zählerwechsel, Zuleitungen, technische Auskünfte
Elektro Linder AG |
Werkstrasse 36 |
3250 Lyss |
Stromkennzeichnung
Mehr Informationen finden Sie unter Stromkennzeichnung.
Für finanzielle Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung Büetigen gerne zur Verfügung.
Dokumente
Name | |||
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Plug_Play_Merkblatt.pdf (PDF, 185.08 kB) | Download | 0 | Plug_Play_Merkblatt.pdf |
Stromtarif_2024.pdf (PDF, 21.3 kB) | Download | 1 | Stromtarif_2024.pdf |
Stromtarif 2025 (PDF, 277.02 kB) | Download | 2 | Stromtarif 2025 |