Feuerbrand
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Der Feuerbrand ist nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. Dennoch bleibt der Feuerbrand trotz geändertem Bekämpfungsregime eine gefährliche Bakterienkrankheit. Wir bitten Sie, Ihre Wirtspflanzen selber zu kontrollieren oder bei einem Gärtner um Beratung anzufragen. Weitere Informationen unter: www.feuerbrand.ch
Für weitere Fragen wenden Sie sich an einen Gärtner oder an den bisherigen Feuerbrandkontrolleur (Peter Meyer: N: 079 415 73 91). Die Abklärungen gehen zu Lasten des Baumbeisitzers.
Zugehörige Objekte
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