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Gemeindeversammlung (Gesamterneuerungswahlen)

21. Okt. 2024, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Mehrzweckhaus Büetigen
Pappelweg 6
3263 Büetigen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Büetigen
info@bueetigen.ch

Informationen

Beschreibung

Gesamterneuerungswahlen der Einwohnergemeinde Büetigen

Die aktuelle Amtsdauer der Gemeindebehörden der Einwohnergemeinde Büetigen läuft am 31. Dezember 2024 ab. Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen für die neue Amtsperiode (2025-2028) wie folgt festgesetzt:

Montag, 21. Oktober 2024, 20.00 Uhr, Mehrzweckhaus Büetigen

Es sind zu wählen:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates
  • 4 Mitglieder der Bau- und Energiekommission
  • 4 Mitglieder der Schul- und Kindergartenkommission

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge bedürfen der Unterschrift von 8 Stimmberechtigten. Diese sind der Gemeindeverwaltung in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens am 30. September 2024, 12.00 Uhr mittags einzureichen.

Es dürfen in einem Wahlvorschlag nur so viele Namen wählbarer Personen aufgenommen werden, als Stellen zu besetzen sind. Eine Stimmberechtigte Person darf für eine Behörde nicht mehr als eine Vorschlagsliste unterzeichnen. Der schriftliche Wahlvorschlag muss am Kopf die zu seiner Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen nötige Bezeichnung tragen. Die Wahlvorschläge müssen den Familiennamen, Vornamen, das Geburtsjahr und die Wohnadresse der vorgeschlagenen Personen enthalten. Die Vorschläge sind handschriftlich zu unterzeichnen. Die Vorgeschlagenen dürfen nicht mitunterzeichnen.

Wahlverfahren

Die Wahlen finden an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom

21. Oktober 2024 statt.

Es ist nur wählbar, wer im Vorfeld fristgerecht und reglementsgemäss als Kandidatin oder Kandidat vorgeschlagen wurde. An der Gemeindeversammlung können keine neuen Wahlvorschläge unterbreitet werden.

Die Wahl erfolgt an der Gemeindeversammlung schriftlich mit den verteilten Wahlzetteln.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle an den jeweiligen Abstimmungstagen seit 3 Monaten in Büetigen angemeldete Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Vorankündigung

Aus der Mitte des neugewählten Gemeinderates sind zu wählen:

  • Der Gemeindepräsident / Die Gemeindepräsidentin
  • Der Vizegemeindepräsident / Die Vizegemeindepräsidentin

Diese Wahl findet am Montag, 25. November 2024 im Rahmen der ordentlichen Gemeindeversammlung (Budgetversammlung) statt.

Dokumente

Name
Ausschreibung Gesamterneuerungswahlen 21.10.2024 (PDF, 32.76 kB) Download 0 Ausschreibung Gesamterneuerungswahlen 21.10.2024